Dominique Daniel
Korrektorat Rechtschreibretter
Speyerer Str. 2
16515 Oranienburg
Kontakt
Telefon: +49 176 43853091 (nur Textnachricht)
E-Mail: korrektorat.rechtschreibretter@gmail.com
Umsatzsteuer-ID und Gerichtsstandsvereinbarung
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE333266861
Gerichtsstand: Hauptsitz des Auftragnehmers (AG Oranienburg)
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
I. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden des Korrektorats (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) und Dominique Daniel, Inhaberin von „Korrektorat Rechtschreibretter“ (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt). Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
II. Vertragsschluss und Umfang der Leistung
(1) Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn
a) zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer schriftlich ein verbindlicher Korrekturtermin samt Preiskalkulation vereinbart wurde oder
b) der Eingang des zu korrigierenden Textes/Unterlagen schriftlich bestätigt wird. Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Post oder E-Mail.
(2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB und der Angebote.
(3) Der Auftragnehmer bietet folgende Dienstleistungen im
a) Korrektorat an: die Überprüfung von Texten/Vorlagen hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung inkl. Leerzeichen, Absatzkontrolle an. Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB angeboten.
b) Korrektorat PLUS an: die Überprüfung von Texten/Vorlagen hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung inkl. Leerzeichen, Absatzkontrolle, Logik, Leserfreundlichkeit, Wortwiederholungen, Erzählperspektive an. Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff.
(4) Das Ziel der Leistungen des Auftragnehmers ist die höchstmögliche Reduzierung aller vom Auftraggeber verursachten Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und nach Aufforderung auch einzelne Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil im Korrektorat PLUS. Dies bedeutet, dass der/die Text/Vorlage des Auftraggebers im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für den Auftraggeber nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden.
(5) Dem Auftraggeber ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch den Auftraggeber bewirkter Zeitdruck beim Korrigieren seitens der Auftragnehmerin das unter Punkt (4) genannte Ziel beeinträchtigen können, sodass auch nach Abschluss der Arbeiten immer noch ein gewisser Rest an Fehlern im Text verbleiben kann.
III. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass der Auftraggeber den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den er ihn in Auftrag gegeben hat, hat der Auftraggeber keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies dem Auftragnehmer, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
(2) Sofern der Auftraggeber diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, der Auftragnehmer habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Ausgangstexte und Unterlagen in digitaler Form in einem gängigen Textbearbeitungsprogramm zur Verfügung zu stellen, damit sie verständlich und gut lesbar für den Auftragnehmer sind.
IV. Preise und Zahlung
(1) Preise werden individuell in schriftlicher Form durch ein Angebot vereinbart, meist im Schriftverkehr per E-Mail. Über das vom Auftragnehmer zugesendete „Kontaktformular“ wird das Angebot abermals bestätigt.
(2) Der Preis variiert je nach Korrektoratsart („Korrektorat“ oder „Korrektorat PLUS“) zwischen 2,00 € - 3,00 € je Normseite (á 250 Wörter) vorbehaltlich Preisanpassung bei besonders intensiven Korrekturarbeiten. Der Preis für eine eventuelle Zweitkorrektur wird individuell vereinbart. Wenn das Manuskript für die Zweitkorrektur um 5 Normseiten von dem anfänglichen Manuskript abweicht, wird der Zweitdurchgang auf der Rechnung separiert mit der neuen Normseitenanzahl berechnet.
(3) Unterschreitet der Korrekturauftrag 15 Normseiten (3.750 Wörter) wird der Mindestbetrag von 30,00 € berechnet.
(4) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Bei umfangreicheren Teil-Arbeiten oder mehreren Aufträgen eines Auftraggebers erfolgt eine Abrechnung nach jeder einzelnen Dienstleistung.
(5) Der Auftraggeber kommt spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Verzug.
V. Lieferung
(1) Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von dem Auftragnehmer angenommenen Auftrages, so hat der Auftraggeber dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich zur Bereitstellung der Texte zum vereinbarten Termin. Kommt der Auftraggeber mit der Lieferung in Verzug,
a) kann sich dies preislich, terminlich und qualitativ auf die Korrekturleistung des Auftragnehmers auswirken.
b) ist der Auftragnehmer gem. § 252 BGB berechtigt, den entgangenen Gewinn geltend zu machen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, entspricht die Lieferung des korrigierten Ausgangtextes ausschließlich dem digitalen Versandformat.
(4) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber.
VI. Höhere Gewalt
Für den Fall der höheren Gewalt hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Auftragnehmer als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.
Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit des Auftragnehmers, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
VII. Mängelhaftung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst keine Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ein nach Auffassung des Auftraggebers mangelhaft erfüllter Auftrag ist vom Auftraggeber umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text dem Auftraggeber zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.
(3) Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich der Auftragnehmer, den gesamten Text innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn sich auf vier Seiten (mit durchschnittlich 250 Wörtern) durchschnittlich drei Fehler befinden.
(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
(5) Wenn der Auftraggeber Vorschläge bzgl. des durchgeführten Korrektorats ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
VIII. Schadensersatz
(1) Eine Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Auftragnehmers verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. ä. wird ausgeschlossen.
(2) Sofern der Auftragnehmer eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, so sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.
(3) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).
(4) Ferner haftet der Auftragnehmer nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (bspw. Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden dem Auftragnehmer erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt der Auftraggeber im vollen Umfang.
IX. Verschwiegenheitspflicht
Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (insbesondere per E-Mail), leider nicht garantiert werden.
Im Interesse des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
XI. Schlussbestimmungen
(1) Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich mit.
(2) Alle Änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(3) Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
(4) Die Normseiten werden durch die Gesamtzahl der Wörter geteilt durch 250 berechnet. Eine Kommazahl berechtigt den Auftragnehmer zum Aufrunden.
Widerrufsbelehrung
Sofern Sie Verbraucher i. S. v. § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:
I. Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einer Woche ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach schriftlichem Vertragsabschluss (siehe Punkt II, Abs. 1). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Dominique Daniel, Speyerer Str. 2, 16515 Oranienburg
E-Mail: korrektorat-rechtschreibretter@gmail.com
II. Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für den Auftragnehmer mit dessen Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
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