Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dominique Dohl
Korrektorat Rechtschreibretter
Speyerer Str. 2
16515 Oranienburg
Kontakt
Telefon: +49 176 43853091 (nur Textnachricht)
E-Mail: korrektorat.rechtschreibretter@gmail.com
Umsatzsteuer-ID und Gerichtsstandsvereinbarung
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE333266861
Gerichtsstand: Hauptsitz der Auftragnehmerin (AG Oranienburg)
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
I. Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden des Korrektorats (nachfolgend „auftraggebende Person“ genannt) und Dominique Dohl, Inhaberin von „Korrektorat Rechtschreibretter“ (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt). Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen. Sie gelten also für jeden einzelnen Auftrag und auch für künftige Geschäfte. Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
II. Vertragsschluss und Umfang der Leistung
(2) Der Vertrag zwischen der auftraggebenden Person und der Auftragnehmerin kommt zustande, wenn
- zwischen der auftraggebenden Person und der Auftragnehmerin schriftlich ein verbindlicher Korrekturtermin samt Preiskalkulation vereinbart wurde oder
- der Eingang des zu korrigierenden Textes/Unterlagen schriftlich bestätigt wird.
Der Schriftform im Sinne dieser AGB genügt die Übermittlung per Post oder E-Mail.
(2) Für die Art der Leistung gelten ausschließlich die schriftlich vereinbarten Leistungen. Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach den vorliegenden AGB und der Angebote.
(3) Die Auftragnehmerin bietet folgende Dienstleistungen an
- Korrektorat: die Überprüfung von deutschsprachigen Texten/Vorlagen hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung inkl. Leerzeichen, Absatzkontrolle. Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB angeboten.
- Einzelleistungen zusätzlich zum Korrektorat: die Überprüfung von deutschsprachigen Texten/Vorlagen hinsichtlich
- Wortwiederholungen
- Erzählperspektive
- Personifizierungen
- Vampirverben
- Inquitformeln
- Genderneutrale Schreibweisen
Bei Hinzubuchung mindestens einer Einzelleistung ist die Abgleichsrunde mittels der Word-Vergleichen-Funktion mit 70 Normseiten je einer Arbeitsstunde inkludiert. Darüberhinausgehender Mehraufwand wird gem. Einzelauftrag berechnet. Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB angeboten.
- Korrektorat PLUS: die Überprüfung von deutschsprachigen Texten/Vorlagen hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung inkl. Leerzeichen, Absatzkontrolle, Vampirverben, Personifizierungen, Inquitformeln, Wortwiederholungen, Erzählperspektive, genderneutrale Schreibweisen; eine Abgleichsrunde mittels der Word-Vergleichen-Funktion ist mit 70 Normseiten je einer Arbeitsstunde inkludiert. Darüberhinausgehender Mehraufwand wird gem. Einzelauftrag berechnet. Die Dienstleistungen werden ausschließlich auf der Grundlage des Dienstvertragsrechts gem. §§ 611 ff. BGB angeboten.
- Einzelleistungen zusätzlich zum Korrektorat: Klappentextoptimerung und Klappentexterstellung in deutscher Sprache.
- Sprachberatung
(4) Das Ziel der Leistungen der Auftragnehmerin ist die höchstmögliche Reduzierung aller Fehler im Ausgangstext (Korrektorat) und nach Aufforderung auch einzelne Vorschläge zur Verbesserung von Verständlichkeit und Stil im Korrektorat PLUS oder bei Hinzubuchung entsprechender Einzelleistungen. Dies bedeutet, dass der/die Text/Vorlage der auftraggebenden Person im oben beschriebenen Umfang geprüft wird und die Korrekturen/Vorschläge in einer für die auftraggebende Person nachvollziehbaren Art und Weise gekennzeichnet werden.
(5) Der auftraggebenden Person ist bekannt und er erkennt es ausdrücklich an, dass eine hohe Fehlermenge im Ausgangstext sowie ein durch die auftraggebende Person bewirkter Zeitdruck beim Korrigieren seitens der Auftragnehmerin das unter Punkt (4) genannte Ziel beeinträchtigen können.
III. Mitwirkungspflichten der auftraggebenden Person
(1) Die auftraggebende Person verpflichtet sich mitzuteilen, wofür er den korrigierten Text verwenden will, z. B. ob der Text einem Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Korrektur der Texte durch die Auftragnehmerin von Bedeutung ist (rechtliche Zwecke, hohe Auflage usw.). Für den Fall, dass die auftraggebende Person den korrigierten Text für einen anderen Zweck verwendet als den, für den sie ihn in Auftrag gegeben hat, hat die auftraggebende Person keinerlei Ansprüche auf Schadensersatz gegen die Auftragnehmerin. Sofern die auftraggebende Person die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, muss er dies der Auftragnehmerin, bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen, schriftlich bekannt geben, ebenso bei fremdsprachigen Begriffen und Fachwörtern.
(2) Sofern die auftraggebende Person diesen Informations- und Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, kann er nach Ausführung des Auftrages nicht mehr geltend machen, die Auftragnehmerin habe den Auftrag nicht entsprechend seinen Wünschen ausgeführt.
(3) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Ausgangstexte und Unterlagen in digitaler Form in einem gängigen Textbearbeitungsprogramm zur Verfügung zu stellen, damit sie verständlich und gut lesbar für die Auftragnehmerin sind.
IV. Preise und Zahlung
(1) Preise werden individuell in schriftlicher Form durch ein Angebot vereinbart, meist im Schriftverkehr per E-Mail. Über das von der Auftragnehmerin zugesendete „Kontaktformular“ wird das Angebot abermals bestätigt.
(2) Der Preis variiert je nach Korrekturart („Korrektorat“, „Einzelleistungen zum Korrektorat“ oder „Korrektorat PLUS“) und saisonaler Anpassungen zwischen 2,50 € - 4,00 € je Normseite (á 250 Wörter), vorbehaltlich Preisanpassung bei besonders intensiven Korrekturarbeiten. Wenn das Manuskript in der Abgleichsrunde neuen, zu prüfenden Inhalt enthält, der über den im KVA vereinbarten Rahmen hinausgeht, werden diese Textpassagen ihrem Umfang entsprechend auf der Rechnung separiert ausgewiesen und als Einzelauftrag nach Stunden berechnet.
(3) Die Mindestpreise unterliegen Staffelungen wie folgt:
- Bis zu einem Korrekturauftrag von 8 Normseiten (2.000 Wörter) wird der Mindestbetrag von 65,00 € berechnet.
- Bis zu einem Korrekturauftrag von 24 Normseiten (6.000 Wörter) wird der Mindestbetrag im Basis-Korrektorat mit 100,00 € berechnet, im Korrektorat PLUS mit 150,00 €.
- Bis zu einem Korrekturauftrag von 50 Normseiten (12.500 Wörter) wird der Mindestbetrag im Basis-Korrektorat mit 125,00 € berechnet, im Korrektorat PLUS mit 200,00 €.
(4) Nach Abschluss der Dienstleistung wird die gesamte Arbeit in Rechnung gestellt. Bei umfangreicheren Teil-Arbeiten oder mehreren Aufträgen einer auftraggebenden Person erfolgt eine Abrechnung nach jeder einzelnen Dienstleistung. In Einzelfällen ist die Auftragnehmerin berechtigt, Zwischenrechnungen zu stellen.
(5) Die auftraggebende Person kommt spätestens vier Wochen nach Erhalt der Rechnung mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen in Zahlungsverzug.
V. Lieferung
(1) Hinsichtlich der Frist für Lieferung des korrigierten Textes sind ausschließlich die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist das Lieferdatum ein wesentlicher Bestandteil des von der Auftragnehmerin angenommenen Auftrages, so hat die auftraggebende Person dies im Vorhinein ausdrücklich schriftlich bekannt zu geben.
(2) Die auftraggebende Person verpflichtet sich zur Bereitstellung der Texte zum vereinbarten Termin. Kommt die auftraggebende Person mit der Lieferung in Verzug,
- kann sich dies preislich, terminlich und qualitativ auf die Korrekturleistung der Auftragnehmerin auswirken.
- ist die Auftragnehmerin gem. § 252 BGB berechtigt, den entgangenen Gewinn geltend zu machen.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, entspricht die Lieferung des korrigierten Ausgangtextes ausschließlich dem digitalen Versandformat einer .doc- oder .docx-Datei.
(4) Die mit der Lieferung (Übermittlung) verbundenen Gefahren trägt die auftraggebende Person.
VI. Höhere Gewalt
Für den Fall der höheren Gewalt hat die Auftragnehmerin die auftraggebende Person unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl die Auftragnehmerin als auch den Die auftraggebende Person, vom Vertrag zurückzutreten. Die auftraggebende Person hat jedoch der Auftragnehmerin Ersatz für bereits getätigte Aufwendungen bzw. Leistungen zu erstatten.
Als höhere Gewalt gilt der Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die nachweislich die Möglichkeit der Auftragnehmerin, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen.
VII. Mängelhaftung
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Korrekturen so sorgfältig auszuführen, dass sich möglichst wenig Fehler im Text mehr befinden. Für sachliche, fachliche oder inhaltliche Mängel, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, wird keinerlei Haftung übernommen. Die Auftragnehmerin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ein nach Auffassung der auftraggebenden Person mangelhaft erfüllter Auftrag ist von der auftraggebende Person umgehend, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen, schriftlich gegenüber der Auftragnehmerin zu reklamieren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages, an dem der korrigierte Text die auftraggebende Person zugegangen ist. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein schriftlicher detaillierter Einwand, so gilt der Auftrag als vertragsgemäß durchgeführt.
(3) Sofern sich ein Mangel trotz Beachtung der obigen Sorgfalt zeigen sollte und dieser Mangel nicht als unwesentlich anzusehen ist, so verpflichtet sich die Auftragnehmerin, den gesamten Text innerhalb einer angemessenen Frist nachzuprüfen. Ein Mangel ist dann wesentlich, wenn sich auf vier Seiten (mit durchschnittlich 250 Wörtern) durchschnittlich drei Fehler befinden.
(4) Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen, sofern die auftraggebende Person ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
(5) Wenn die auftraggebende Person Vorschläge bzgl. des durchgeführten Korrektorats ablehnt, so ist dies als Grund für die Reklamation ausgeschlossen.
VIII. Schadensersatz
(1) Eine Schadensersatzpflicht der Auftragnehmerin tritt nur ein, wenn der Schaden durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Eine Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden o. ä. wird ausgeschlossen.
(2) Sofern die Auftragnehmerin eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden abgeschlossen hat, so sind Schadensersatzansprüche der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, welchen die Versicherung im konkreten Fall ersetzt.
(3) Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden am Text oder dessen Verlust, egal aus welcher Ursache (bspw. durch elektronische Datenübertragung, Viren und andere Schädlingsprogramme, Schäden oder Inkompatibilität in Hard- oder Software, den Postweg usw.).
(4) Ferner haftet die Auftragnehmerin nicht für rechtswidrige Inhalte der zu bearbeitenden Texte (bspw. Verletzung des Urheberrechts, der Persönlichkeitsrechte Dritter, Straftaten oder verfassungsfeindliche Äußerungen). Werden der Auftragnehmerin erst nach Abschluss des Vertrages solche Inhalte bekannt, so hat er das Recht, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Die bis dahin erbrachten Leistungen zahlt die auftraggebende Person im vollen Umfang.
IX. Verschwiegenheitspflicht
Die Auftragnehmerin ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er sichert die Wahrung der Vertraulichkeit über den Inhalt der Texte zu. Eine 100-prozentige Vertraulichkeit kann, insbesondere durch die Kommunikation in elektronischer Form zwischen der auftraggebenden Person und der Auftragnehmerin (insbesondere per E-Mail), nicht garantiert werden.
Im Interesse der auftraggebenden Person ist die Auftragnehmerin berechtigt, aber nicht verpflichtet, Sicherungskopien des Ausgangs- und Zieltextes anzulegen und diese aufzubewahren.
XI. Schlussbestimmungen
(1) Die auftraggebende Person teilt der Auftragnehmerin alle Änderungen und Ergänzungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen (z. B. Umzug, Änderung der E-Mail-Adresse) und auf das Vertragsverhältnis (Namensänderung) auswirken, unverzüglich schriftlich mit.
(2) Alle Änderungen zu diesen AGB und alle Sondervereinbarungen müssen schriftlich erfolgen, dies gilt auch für eine Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.
(3) Sind oder werden Teile dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen am nächsten kommt. Gleiches gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken. Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.
(4) Die Normseiten werden durch die Gesamtzahl der Wörter geteilt durch 250 berechnet. Eine Kommazahl berechtigt die Auftragnehmerin zum Aufrunden.
Widerrufsbelehrung
Sofern Sie Verbraucher i. S. v. § 13 BGB sind, können Sie Ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung widerrufen:
I. Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einer Woche ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach schriftlichem Vertragsabschluss (siehe Punkt II, Abs. 1). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Dominique Dohl, Speyerer Str. 2, 16515 Oranienburg
E-Mail: korrektorat.rechtschreibretter@gmail.com
II. Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.
Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für die Auftragnehmerin mit dessen Empfang.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Stand 11.05.2026